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Definition Frühe Hilfen

Der wissenschaftliche Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen hat 2009 eine Begriffsbestimmung verabschiedet, die den damaligen Stand der Diskussion über Frühe Hilfen widerspiegelt:

"Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis
3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. 

Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden. 

Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern."

In den letzten Jahren haben Frühe Hilfen stark an Bedeutung gewonnen. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes wurden sie 2012 auch gesetzlich verankert.  Die Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt mit aktuell insgesamt 51 Millionen Euro jährlich Bundesländer, Städte, Landkreise und Gemeinden bei ihrem Engagement für die Frühen Hilfen. In dem 2016 veröffentlichten Bericht zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen wird der Begriff der Frühen Hilfen weiterentwickelt. Dort heißt es:

"Frühe Hilfen sind ein neues, die bestehenden Systeme ergänzendes und verbindendes Versorgungselement für werdende Eltern sowie Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland. Durch ihr eigenes Profil und ihre spezifischen Angebote streben sie eine neue Qualität bei der Unterstützung von (werdenden) Müttern und Vätern an und entwickeln neue Zugänge zu Eltern in belastenden Lebenslagen." (NZFH 2016, S. 5)

Frühe Hilfen erfordern die Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Akteure aus Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schwangerschaftsberatung, Frühförderung und der flankierenden materiellen Unterstützung im Rahmen der Grundsicherung.

 

Literatur

  • Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (Hrsg.): Bundesinitiative Frühe Hilfen. Bericht 2016, Köln.