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Armut

Definition

In Deutschland wird den meisten Armutsstudien das Konzept der relativen Einkommensarmut zugrunde gelegt. Hierunter wird das Absinken der verfügbaren finanziellen Ressourcen eines Menschen/eines Haushalts unter ein durchschnittliches Maß verstanden. Armut wird damit in Relation zu einem durchschnittlichen Lebensstandard definiert. Als arm gelten nach dieser Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Werts des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens beträgt.

Als Indikator für Kinderarmut hat sich in der deutschen Sozialberichterstattung hingegen die SGB-II-Quote der unter 15-Jährigen etabliert (vgl. z.B.www.sozialberichte.nrw.de). 

Systematik der SGB-II-Leistungen

Die im SGB-II geregelte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfängern leben, erhalten Sozialgeld als Regelleistung. Bedarfsgemeinschaften können unterteilt werden in Regelleistungsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften, die zwar keinen Anspruch auf Regelleistungen haben, jedoch einmalige Leistungen in besonderen Lebenssituationen erhalten (z.B. nach dem Bildungs- und Teilhabepaket).

Neben den nicht-erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden auch Kinder ohne eigenen Leistungsanspruch seit der Datenrevision der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 regelmäßig erfasst. Hierunter fallen Kinder, die zwar in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II aufwachsen, jedoch aufgrund von z.B. Unterhaltszahlungen keinen eigenen Leistungsanspruch haben. 

Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass alle Personen in Bedarfsgemeinschaften von Armutslagen betroffen sind.

Die ausgewiesene SGB-II-Quote umfasst deshalb alle Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) und bezeichnet demnach den prozentualen Anteil der Summe der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der sonstigen Leistungsberechtigten und der Kinder ohne eigenen Leistungsanspruch an der Bevölkerung des entsprechenden Alters. 

SGB-II-Quote

PERS * 100/Bevölkerung des entsprechenden Alters

Ergebnisse

Am 31.12. 2020 lebten insgesamt rund 11,5 Millionen Mädchen und Jungen unter 15 Jahren in Deutschland. Die durchschnittliche Zahl der Personen unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften betrug im Jahr 2020 insgesamt 1.635.634. Dies entspricht einer SGB-II-Quote bei den unter 15-Jährigen von 14,2%. 

Mit Blick auf die in den Frühen Hilfen relevanten Altersjahrgänge bietet die Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II eine Standardauswertung für die unter 3-jährigen Kinder an. Im Jahresdurchschnitt 2020 bezogen insgesamt 341.314 Kinder unter 3 Jahren Leistungen der Grundsicherung. Dies entspricht bei insgesamt 2.351.339 Kindern unter 3 Jahren einer SGB-II-Quote von 14,5% (Tab. 1). Der Anteil junger Kinder, die Grundsicherung beziehen ist damit innerhalb eines Jahres um 0,8 Prozentpunkte zurückgegangen.

Tab. 1: SGB-II-Bezug bei Kindern unter 3 Jahren (Deutschland; 2015 - 2020; Angaben absolut und in Prozent)

  2015 2016 2017 2018 2019 2020
PERS unter 3 Jahren 349.952 359.343 386.337 383.128 362.100 341.314
Unter 3-Jährige in Deutschland am 31.12.  2.200.386 2.304.035 2.351.851 2.383.003 2.371.417 2.351.339
SGB-II-Quote in %  15,9 15,6 16,4 16,1 15,3 14,5
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (NESLB) und Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch (KOL). verschiedene Jahrgänge; Datenzusammenstellung und Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Abb. 1: SGB-II-Quote u3 in % im Ländervergleich 2020

Bundesagentur für Arbeit (2021): Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.