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Vorläufige Schutzmaßnahmen

Allgemeines

Im Gegensatz zum Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe stellt die Inobhutnahme von Kindern oder Jugendlichen nach § 42 SGB VIII eine Intervention im Krisenfall dar, die für das Jugendamt mit der Befugnis verbunden sein kann, den Aufenthalt des Minderjährigen – auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten - zu bestimmen. Die Inobhutnahme dient dem Schutz des Kindes oder Jugendlichen in einer akuten Gefahrensituation. Eine Inobhutnahme kann entweder auf Bitte der subjektiv schutzbedürftigen Kinder oder Jugendlichen vorgenommen (Selbstmelder) oder als hoheitlicher Akt im Rahmen des Staatlichen Wächteramtes vollzogen werden. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich das Familiengericht anzurufen. 

Ergebnisse

Zwischen 1995 und 2005 ist die Zahl der Inobhutnahmen insgesamt, sowohl absolut als auch bevölkerungsbezogen, um das Dreifache angestiegen. Nach einer ersten leichten Aufwärtsbewegung der Inobhutnahmezahlen Ende der 90er, gefolgt von einem leichten Rückgang der Zahlen bis Mitte der 2000er Jahre, stiegen die Schutzmaßnahmen der Jugendämter in der Folgezeit erneut an, wobei vor allem zwischen 2014 und 2016 aufgrund der Maßnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Fallzahl deutlich gestiegen ist. Rechnet man diese Subgruppe aus der Gesamtzahl der Schutzmaßnahmen heraus, zeigt sich insgesamt ein wesentlich moderaterer Anstieg und zwischen 2014 und 2015 sogar eine leichte Fallzahlensenkung um -3% (vgl. Abb. 1). 

Bezogen auf die Altersgruppe der Säuglinge und Kleinkinder lässt sich seit 2005 ebenfalls ein relativer und absoluter Anstieg der Inobhutnahmezahlen beobachten (vgl. Abb. 2). 2020 wurden insgesamt 5.058 Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren sowie 3.201 der 3- bis unter 6-Jährigen in Obhut genommen (ohne unbegleitete Minderjährige). Schutzmaßnahmen in dieser Altersgruppe machen zusammen rund 22% der insgesamt vollzogenen Interventionen aus.

Abb. 1: Entwicklung der Inobhutnahmen seit 1995 (ohne unbegleitete Einreise aus dem Ausland) (Deutschland; 1995-2020; Angaben absolut und pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung)

Quelle: Statistisches Bundesamt (versch. Jahrgänge): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Abb. 2: Entwicklung der Inobhutnahmen bei Kindern unter 3 Jahren sowie bei 3- bis unter 6-Jährigen seit 1995 (ohne unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland) (Deutschland; 1995-2020; Angaben pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung)

Quelle: Statistisches Bundesamt (versch. Jahrgänge): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Abb. 3: Vorläufige Schutzmaßnahmen in 2020 (ohne unbegleitete Einreise aus dem Ausland) nach Alter der betroffenen Kinder (Deutschland; 2017; N=38.891; Angaben in Prozent)

Quelle: Statistisches Bundesamt (versch. Jahrgänge): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.